Vorsorgeausweis
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu unserem Vorsorgeausweis.
Der Vorsorgeausweis wird beim Eintritt und bei Leistungsveränderung dem Versicherten via Versichertenportal zugestellt.
Werden in der Zwischenzeit Änderungen beim Lohn, Beschäftigungsgrad, Sparplan oder Vorbezüge und Einkäufe vorgenommen, wird Ihnen ein neuer Vorsorgeausweis zugestellt. Dieser ersetzt alle bisher ausgestellten Ausweise. Für die Abklärung Ihrer persönlicher Vorsorgebedürfnisse können Sie gerne im Versichertenportal einen Vorsorgeausweis erstellen lassen.
Dem Vorsorgeausweis können Sie die Personaldaten, PK-Leistungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge entnehmen. In der Fusszeile sind noch zusätzliche Informationen ersichtlich.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises finden Sie als PDF Download oben.
Es werden Personaldaten aufgezeigt, jedoch bei den Leistungen keine individuellen Zivilstandsverhältnisse (ledig/verheiratet/geschieden) berücksichtigt. So wird beispielsweise bei einem ledigen, kinderlosen Versicherten sowohl eine Ehegatten- als auch eine Kinderrente ausgewiesen.
Bei Erhalt des Vorsorgeausweises sollten die Personaldaten geprüft werden. Insbesondere Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Gesellschaft, Beschäftigungsgrad und der gemeldete Jahreslohn.
Sollten die Angaben nicht korrekt sein, bitten wir Sie, umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen.
Der Vorsorgeausweis stellt im Zeitpunkt der Erstellung eine unverbindliche Zusammenstellung der bestehenden bzw. zu erwartenden Ansprüche dar. Daraus lassen sich jedoch keine Rechtsansprüche ableiten. Die Grundlage für die Leistungen bildet jeweils das gültige Vorsorgereglement.